§ 2 Stiftungszweck
a. Die Erbschaft Skutlarek bildet das Stiftungsvermögen I. Die Erbschaft Arndt bildet das Stiftungsvermögen II. Die Rücklagen aus Diakoniemitteln bilden das Stiftungsvermögen III. Die Rücklage aus anonymer Dotation zur Unterstützung von Menschen, die Angehörige zu Hause pflegen, bildet das Stiftungsvermögen IV.
b. Zweck der Stiftung, bezogen auf das Stiftungsvermögen I, ist die Förderung von Maßnahmen für Kinder, die einen oder beide Elternteile verloren haben oder deren Eltern aufgrund sozialer Umstände nicht die Erziehung des Kindes wahrnehmen (Waisen, Sozialwaisen). Es wird insbesondere verwirklicht durch Zuwendungen an die Kirchenkreissozialarbeit, die Waisen in besonderen Notlagen finanzielle Unterstützung gewährt, mit dem Ziel, Anlass und Ursachen der Notlage nach Möglichkeit nachhaltig zu beseitigen. Dies gilt auch für die Unterstützung zur Entfaltung des körperlichen und geistigen Wachstums, zur Entfaltung des Fühlens und Handelns und zum Erleben und Gestalten von guten Beziehungen zu anderen Menschen.
c. Zweck der Stiftung, bezogen auf das Stiftungsvermögen II, ist die Förderung von Angeboten und Projekten der Suchtkrankenhilfe mit dem Ziel, besondere Hilfen und Unterstützung insbesondere für Frauen zu leisten, die unter Suchtkrankheit leiden oder gefährdet sind, sowie deren Angehörigen. Hierzu soll die Methodenvielfallt der Suchtkrankenhilfe genutzt werden, wie z.B. die Einzel- und Gruppenangebote für die ratsuchende Frau und deren Angehörige. Ziel ist es Möglichkeit der Begleitung und Therapie anzubieten, damit die Ratsuchenden sich aus abhängigen Strukturen lösen können. Zur Methodenvielfallt gehört auch die Einbindung der Maßnahmen ins Netzwerk der Suchtkrankenhilfe sowie deren Selbsthilfegruppen.
d. Zweck der Stiftung, bezogen auf das Stiftungsvermögen III, ist vor allem die Hilfe für Menschen in psychosozialen Notlagen, insbesondere bei Armut, Suchtkrankheit, Straffälligkeit, Alter, Krankheit, Behinderung, Arbeitslosigkeit, Migration, Kur- und Erholungsbedarf, sowie Lebens- und Partnerschaftskrisen. Dieser Zweck wird erreicht durch Beschaffung von Mitteln zur Linderung sozialer Notlagen sowie zur Förderung sozialer und diakonischer Projekte zur Unterstützung und Hilfestellung für Menschen in Notlagen.
e. Zweck der Stiftung, bezogen auf das Stiftungsvermögen IV, ist die Unterstützung von Menschen, die Angehörige zu Hause pflegen, z.B. Menschen mit körperlichen Behinderungen oder mit Demenz. Dieser Zweck wird erreicht durch Angebote zur Entlastung von pflegenden Angehörigen, die die Voraussetzung schaffen, eine möglichst lange Versorgung pflegebedürftiger Menschen im häuslichen Umfeld zu gewährleisten. Auch sollen Projekte (z.B. Betreuungsangebote, Selbsthilfegruppen, Gesprächsangebote), die geeignet sind, diesen Zweck zu erfüllen, unterstützt werden – insbesondere Projekte im Bereich der Diakonie.