NaturKraft

Satzung der DiakonieStiftung Osnabrück

Präambel

Die DiakonieStiftung Osnabrück ist im Jahr 2020 aus dem Vermögen der aufgelösten unselbständigen Diakoniestiftung Osnabrück entstanden. Großzügige Erbschaften für unterschiedliche soziale Zwecke waren Anlass für die Gründung der unselbständigen Stiftung im Jahr 2008 durch den Ev.-luth. Kirchenkreis Osnabrück. Die neugegründete DiakonieStiftung Osnabrück setzt die begonnene Förderung durch die unselbständige Diakoniestiftung Osnabrück fort.

Vor allem dort, wo Menschen sich in speziellen Notlagen befinden oder an den Rand der Gesellschaft gedrängt sind, wird die DiakonieStiftung Osnabrück durch finanzielle Förderung tätig. Die Unterstützung konzentriert sich auf diakonische Projekte und Hilfen in Osnabrück – insbesondere mit folgenden Schwerpunkten: Hilfe für Menschen in psychosozialen Notlagen, Hilfe für pflegende Angehörige und Hilfen für Kinder, die als Waisen oder Sozialwaisen aufwachsen.

Die Förderung der Projekte wird durch Mittelbeschaffung ermöglicht, insbesondere durch Spendensammlungen, aus Schenkungen, Vermächtnissen und sonstigen Zuwendungen Dritter sowie aus den Erträgnissen des Stiftungsvermögens.

Die DiakonieStiftung Osnabrück orientiert sich in ihrer Hilfe an dem Grundsatz: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“

Die gesamt Satzung kann in der aktuell gültigen Form in der Infobox heruntergeladen werden.